Am 29. Oktober 1855 erstellte LEONHARDI ein Patentgesuch an das Königlich-Sächsische Ministerium des Inneren zur Herstellung von „Alizarintinte“. Unter anderem führt er darin aus:

„Diese Tinte unterscheidet sich, wie das darüber einzuholende sachverständige Gutachten bestätigen wird, in der Bereitungsweise wesentlich und aufs Vortheilhafteste von den unter gleichem wie auch unter anderem Namen bereits bekannten nicht aus meiner Fabrik herrührenden Fabrikaten. Sie verdient daher mit Recht die bis jetzt bekannte beste und vollkommenste Tinte genannt zu werden.“

In  Folge des Gesuches führt er ihre „Hauptvorzüge“ an:

1. „Sie ist frei von Säure und eignet sich vorzüglich für Stahlfedern, die von ihr nicht angegriffen werden.
2. Sie fließt, wohlt(h)ätig fürs Auge in schöner blaugrüner Farbe äußerst leicht aus  Feder und verwandelt sich sehr bald ins tiefste Schwarz.
3. Sie bildet weder eine Kruste an den Stahlfedern, noch einen Bodensatz in den Tintengefäßen.
4. Sie ist unzerstörbar und widersteht den Einwirkungen von Säuren, Dämpfen und  Zeit.
5. Endlich dient sie gleichzeitig als eine vorzügliche Copi(e)rtinte, die trotz ihrer Dünnflüssigkeit eine vollkommene schöne Copie liefert".

Das Ministerium des Inneren übergab das Patentgesuch Professor WILHELM STEIN, seit 1850 Lehrer für Technische Chemie an der Königlich-Sächsischen polytechnischen Schule zu Dresden, und ersuchte um ein Gutachten. In erstaunlich kurzer Zeit - binnen sechs Tagen - erarbeitete STEIN das Gutachten.
 
Hier offeriert er u.a. die Rezeptur:
 
„[...] verfertigt wird sie, der Beschreibung zufolge, indem eine stark concentrierte Abkochung von Krapp und Galläpfeln durch Filtrieren geklärt und mit einer Auflösung von Eisenvitriol [Eisen(II)-sulfat, d.V.], holzessigsaurem Eisen [Eisenacetat, d.V.] und schwefelsaurer Indigolösung vermischt wird.
Diese etwas vage Vorschrift ist mir auf mündliche Anfrage von dem Verfertiger dahin näher spezifiziert worden, daß aus 42 Loth [1 Loth = 17,5 g] Galläpfel und 3 Loth Krapp 5 Pfund und 20 Loth Abkochung gemacht und dazu 7 1/2 Loth Eisenvitriol, 2 Loth Indigolösung, 15 Loth Wasser und 3 Loth holzessigsaures Eisen gebracht werden.“ STEIN erwähnt ausdrücklich, dass es bereits „Alizarintintenverfertiger“ gäbe, so in Chemnitz und in Prag. Diesen Tinten aber sei eines gemeinsam:
unerwünschte Bodensatz. „Der Bodensatz, welchen die gewöhnliche Tinte macht“ - fährt STEIN in seinem Gutachten fort – „besteht aus gerbsaurem Eisenoxyd. Oxidul, welches bei Anwendung eines etwas oxydhaltigen Eisenvitriols schon von Hause aus in der Tinte enthalten ist, beim Stehen an der Luft aber sich in noch größeren Mengen und ununterbrochen fort sich bildet. Da dieses in Wasser unlöslich ist, so bleibt es nur durch das der Tinte beigemischte Gummi [Gummi arabicum, d.V.] anfänglich suspendiert, fällt aber zu Boden, wenn seine Menge sich mehr anhäuft.“
Da nun LEONHARDI keinen Gummi arabicum verwende, kommt es auch nicht zu Bodensätzen. STEIN erwähnt im Gutachten, dass er sich selbst bereits längere Zeit mit Tinten befasst habe und dass ihm auch LEONHARDIs Versuche nicht unbekannt seien.
Im Gutachten fasst er zusammen:
1. „sie enthält keinen Gummi
2. bildet keinen Bodensatz 3. schimmelt nicht.“
 
und kommt zu dem Schluss:
 
„Nach diesem Allen trage ich daher auch kein Bedenken die Alizarintinte des Kaufmanns AUGUST LEONHARDI von hier für patentfähig zu erklären.
 
Dresden, den 3. November 1855 W. Stein“